Verpflegungspauschale 2026
Die Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand) gleicht die Mehrkosten für Essen auf Dienstreisen aus. 2026 gibt es im Inland 14 € oder 28 € pro Tag – je nach Abwesenheit.
Stand: Bundesministerium der Finanzen, Sätze gültig 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 · zuletzt geprüft am 7. Oktober 2026
Die Sätze 2026 im Inland
| Abwesenheit | Pauschale |
|---|---|
| Eintägige Reise, mehr als 8 Stunden | 14 € |
| An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung | 14 € |
| Jeder volle Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit | 28 € |
| Eintägige Reise, 8 Stunden oder weniger | 0 € |
Die Regeln im Überblick
- Abwesenheit zählt ab Wohnung bzw. erster Tätigkeitsstätte – je nachdem, wo die Reise beginnt und endet.
- Mehr als 8 Stunden heißt wirklich mehr: Bei genau 8:00 Stunden gibt es nichts.
- Mehrtägige Reise mit Übernachtung: An- und Abreisetag bringen je 14 €, ohne Mindestdauer. Jeder Tag dazwischen bringt 28 €.
- Über Mitternacht ohne Übernachtung (z. B. 18 bis 6 Uhr): Die Zeiten beider Tage werden zusammengerechnet. Bei mehr als 8 Stunden gibt es 14 € für den Tag mit der längeren Abwesenheit.
- Dreimonatsfrist: Am selben auswärtigen Einsatzort gibt es die Pauschale nur in den ersten drei Monaten.
- Ausland: Statt der Inlandssätze gelten die Auslandspauschalen 2026 des Landes bzw. der Stadt.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Stellt der Arbeitgeber (oder auf seine Veranlassung ein Dritter, z. B. das Hotel) eine Mahlzeit, wird die Pauschale gekürzt – immer vom vollen Tagessatz des Ortes, auch am An- und Abreisetag:
| Mahlzeit | Kürzung | Inland 2026 |
|---|---|---|
| Frühstück | 20 % | 5,60 € |
| Mittagessen | 40 % | 11,20 € |
| Abendessen | 40 % | 11,20 € |
Die Pauschale eines Tages kann durch Kürzungen nicht unter 0 € fallen. Zahlst du für die Mahlzeit selbst etwas, mindert das die Kürzung.
Beispiele
Tagesreise von 7:00 bis 17:30 Uhr
10,5 Stunden Abwesenheit, also mehr als 8 Stunden: 14 €.
Montag 8:00 bis Mittwoch 18:00 Uhr mit zwei Übernachtungen
Anreisetag 14 € + Dienstag 28 € + Abreisetag 14 € = 56 €. Ist das Frühstück am Dienstag und Mittwoch im vom Arbeitgeber gebuchten Hotelpreis enthalten, werden zweimal 5,60 € abgezogen: 44,80 €.
Zwei Tage London mit einer Übernachtung
An- und Abreisetag je 44 € (Satz für London). Mit Frühstück im Hotel am Abreisetag werden 20 % von 66 € = 13,20 € abgezogen: 74,80 €.
Auslandspauschalen 2026
Für 175 Länder und 48 Städte gibt das BMF eigene Sätze vor. Eine Auswahl:
| Land / Ort | 24 Std. | An-/Abreise, > 8 Std. |
|---|---|---|
| Österreich | 50 € | 33 € |
| Schweiz (im Übrigen) | 70 € | 47 € |
| Frankreich (im Übrigen) | 53 € | 36 € |
| Niederlande | 58 € | 39 € |
| Italien (im Übrigen) | 42 € | 28 € |
| London | 66 € | 44 € |
| New York City | 66 € | 44 € |
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?
Im Inland 28 € für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit und 14 € für An- und Abreisetage sowie für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Für Auslandsreisen gelten eigene Sätze je Land, 2026 zum Beispiel 66 € / 44 € für London.
Ab wie vielen Stunden gibt es die Verpflegungspauschale?
Bei einer eintägigen Reise ohne Übernachtung ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Genau 8:00 Stunden reichen nicht. Bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung gibt es für An- und Abreisetag die Pauschale unabhängig von der Dauer.
Wie viel wird für ein gestelltes Frühstück abgezogen?
20 % des vollen Tagessatzes, im Inland also 5,60 €. Für ein Mittag- oder Abendessen werden je 40 % abgezogen, im Inland 11,20 €. Die Kürzung richtet sich auch an An- und Abreisetagen nach dem vollen Tagessatz, der Tag kann aber nicht unter 0 € fallen.
Gilt die Verpflegungspauschale auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige und Gewerbetreibende setzen dieselben Pauschalen als Betriebsausgaben an (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG), Arbeitnehmer als Werbungskosten oder als steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber.
Wie lange gibt es die Verpflegungspauschale am selben Einsatzort?
Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur für die ersten drei Monate (Dreimonatsfrist). Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen startet die Frist neu.
Quellen
- § 9 Abs. 4a EStG (Inlandssätze, 8-Stunden-Regel, Kürzung für Mahlzeiten)
- BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012 (Auslandssätze 2026)
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Arbeitgeber können abweichende, auch niedrigere Erstattungen vorsehen; steuerlich maßgeblich sind die gesetzlichen Pauschalen.